13. März 1938 - "Wiedervereinigung mit Österreich"

13.03.2024

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„Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“

Am 13. März 1938 beschloss die NS-Regierung in Berlin das „Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“. Damit wurde die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich besiegelt.

Ihren Höhepunkt erreichte die Machtdemonstration des nationalsozialistischen Regimes mit der propagandistisch inszenierten Rede Hitlers am Wiener Heldenplatz am 15. März 1938.

Die Nationalsozialisten wollten dem „Anschluss“ den Schein einer demokratischen Legitimation verpassen. Aus diesem Grund fand am 10. April eine Volksabstimmung statt. Diese Abstimmung war von einer Propagandawelle und Einschüchterungen begleitet. Das Ergebnis war ganz im Sinne der NSDAP: 99,73 % Ja-Stimmen für den „Anschluss“ Österreichs. Jüdinnen und Juden und GegnerInnen der NSDAP waren von der Wahl ausgeschlossen.

Sexualisierte Gewalt Waren von den Verhaftungen in erster Linie Männer betroffen, so richteten sich die übrigen Verfolgsmaßnahmen auch gegen Frauen, die keineswegs weniger gefährdet oder geschützter gewesen waren. Weibliche Erinnerungsberichte zeugen von der massiven Entwürdigung und (sexualisierten) Gewalt, die die Nationalsozialisten auch gegen Frauen - Jüdinnen, Regimegegnerinnen u.a. - einsetzten. Der Text “‘Allmählich ist meine Welt fast leer geworden…’ Österreichisch-jüdische Frauen in Wien, 1938-1941” zeichnet die Geschehnisse des “Anschlusses” nach und fragt insbesondere nach geschlechtsspezifischen Merkmalen der NS-Verfolgung.