Kinder-Euthanasie
Die Verordnung zur Rassen-Hygiene
Heute vor 85 Jahren, am 18. August 1939, erließ das Reichsministerium des Inneren jene Verordnung, die den nationalsozialistischen Massenmord an Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen einleitete. Sie verpfichteten Ärtz:innen, Hebammen und Krankenschwestern dazu, alle Kinder und Neugeborenen zu melden, die Anzeichen geistiger oder körperlicher Behinderungen aufwiesen. Ab Oktober 1939 grängten die NS-Gesundheitsbehörden Eltern dazu, ihre Kinder mit Behinderungen in die Obhut von als Kinderkliniken getarnte Tötungsanstalten zu geben. Wenig später wurde das Programm auf Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren ausgeweitet. 5.000 bis 10.000 erbkranke und kognitiv oder körperlich behinderte Kinder fielen der staatlich verodneten Mordaktion zum Opfer.